Freiflächen-Photovoltaikanlage in Deutschland
Beispielrechnung · § 7g EStG

Bis zu 62.034 € Steuern sparen – mit Ihrer eigenen Photovoltaikanlage.

Freiflächen-PV als Sachwert-Investment: Nutzen Sie den Investitionsabzugsbetrag (IAB) und die Sonder-AfA, senken Sie Ihre Steuerlast sofort und sichern Sie sich ca. 7 % laufende Rendite p. a.

Anlagen ab 50.000 €SchlüsselfertigBestandsanlagen in Betrieb

Beispiel · 200.000 € Investition

Investitionsabzugsbetrag (IAB 50 %)− 100.000 €
Sonder-AfA 40 % auf Restbasis− 40.000 €
Sofort abzugsfähig140.000 €
Steuervorteil (42 % + Soli)≈ 62.034 €

Vereinfachtes Beispiel bei 42 % Grenzsteuersatz zzgl. Soli. Keine Steuerberatung – tatsächliche Wirkung individuell.

Ca. 7 % Rendite p. a.
Anlage bereits in Betrieb
Bis zu 45 % Steuersatz absetzbar
20+ Jahre Sachwert

Die Ausgangslage

Steuerlast hoch. Zinsen niedrig.
Inflation frisst Ihr Vermögen.

Als Gut- oder Spitzenverdiener zahlen Sie bis zu 45 % + Soli ans Finanzamt. Gleichzeitig verlieren Guthaben real an Wert. Die Frage ist nicht ob, sondern wie Sie Ihr Geld für sich arbeiten lassen.

45 %+

Grenzsteuersatz Spitzenverdiener

~ 2 %

Realzinsverlust auf Guthaben

0 €

Steuervorteil bei Tagesgeld

Die Lösung

Zwei Steuer-Hebel + laufende Rendite

Der Gesetzgeber belohnt Investitionen in erneuerbare Energien – gerade jetzt mit befristeten Sonderregelungen. Sie kombinieren Steuervorteil und Sachwert-Cashflow in einem Investment.

IAB 50 %

Bis zu 50 % der Investition mindern schon vor der Anschaffung Ihren Gewinn – auch rückwirkend für 2024/2025.

§ 7g Abs. 1 EStG

Sonder-AfA 40 %

Zusätzlich 40 % der Anschaffungskosten frei über 5 Jahre verteilbar – der Steuervorteil kommt sofort.

§ 7g Abs. 5 EStG

≈ 7 % Cashflow

Nach laufenden Kosten – reale, planbare Erträge aus Direktvermarktung / PPA über 20+ Jahre.

Operativ p. a.

Modellrechnung

Je höher Ihr Steuersatz, desto größer der Vorteil

Beispiel: Nettoinvestition 200.000 €, IAB 100.000 €, Sonder-AfA 40.000 €. Vereinfacht zum Grenzsteuersatz, ohne Soli.

SteuersatzSteuervorteil vorab% der Investition
30 %42.000 €21 %
35 %49.000 €25 %
42 %58.800 €29 %
45 %63.000 €32 %

Faustregel: Pro Prozentpunkt Steuersatz ca. 1.400 € mehr Sofortvorteil. Mit Soli (Spitzenverdiener): 42 % → 62.034 €, 45 % → 66.465 €. Keine Steuerberatung.

Ihre Vorteile

Doppelte Rendite: Steuer + Ertrag

Flexibel steuerbar

Sofort betriebsbereit oder langfristig geplant – je nach steuerlicher Situation. Noch nicht in Betrieb genommene Anlagen ermöglichen den vollen IAB-Abzug (bis zu 50 %) bereits im Investitionsjahr, während laufende Anlagen sofortigen Cashflow liefern.

Laufender Cashflow

Direktvermarktung / PPA sichert planbare Erlöse ab dem ersten Tag.

Inflationsgeschützt

Reale Sachwertanlage – ein Kraftwerk, das über Jahrzehnte produziert.

Schlüsselfertig

Betriebsführung, Wartung, Monitoring, Versicherung – alles aus einer Hand.

Steuerlich gestaltbar

IAB, Sonder-AfA, lineare AfA – individuell auf Ihre Situation zuschneidbar.

Beispielprojekt

Solarpark Hürth-Gleuel & vergleichbare Projekte

Sie erwerben einen Anteil („Wechselrichter-Einheit") einer bestehenden Freiflächen-Photovoltaikanlage. Die Anlage ist bereits errichtet, am Netz und liefert Erträge ab Tag 1. Verschiedene Größenklassen – von 50.000 € bis in den Millionenbereich.

Investitionsvolumen
ab 50.000 €
Typische Größe
200.000 – 500.000 €
Anlagentyp
Freifläche, in Betrieb
Ertrag
≈ 1.158 kWh/kWp p. a.
Laufzeit
20 Jahre + Option
Vermarktung
Direkt / PPA
Freiflächen-Solarpark aus der Vogelperspektive

Bestandsanlage · Nordrhein-Westfalen

Einspeisung seit März 2026 · Huawei-Wechselrichter

Einordnung

PV-Direktinvestition vs. klassische Anlagen

KriteriumTagesgeldAktien-ETFImmobiliePV-Direkt
Rendite-Chance p. a.niedrigmittelmittelhoch
Steuervorteilgeringmittelsehr hoch
Inflationsschutzgeringmittelhochhoch
Wertschwankungkeinehochmittelgering
Eigenaufwandkeinergeringhochgering*

* schlüsselfertig inkl. Betriebsführung. Vereinfachte, qualitative Einordnung – keine Anlageberatung.

Für wen es passt

Der Hebel wächst mit Ihrem Steuersatz

Je höher Ihre Steuerlast, desto stärker wirkt der IAB. Am größten ist der Vorteil für Gut- und Spitzenverdiener.

Gut- und Spitzenverdiener mit hohem Grenzsteuersatz
Selbstständige, Freiberufler, GmbH-Gesellschafter
Unternehmer mit planbaren Gewinnen 2024–2027
Investoren, die Sachwerte statt Tagesgeld wollen
Anleger mit Anlagehorizont 10+ Jahre
Personen, die Steuer & Rendite in einem Investment kombinieren möchten
Kostenfrei · Unverbindlich

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Wir rechnen Ihr individuelles Szenario durch – Steuersatz, Investitionshöhe, Finanzierung. Sichern Sie sich Ihren Platz.

  • Wie IAB & Sonder-AfA in Ihrer Situation wirken
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Häufige Fragen

Was Investoren häufig fragen

Ab welcher Investitionssumme lohnt sich das?+

Sinnvoll ab ca. 50.000 € netto. Typische Anlagegrößen liegen zwischen 100.000 € und 500.000 €, größere Investitionen bis in den Millionenbereich sind ebenfalls möglich.

Ist die Anlage schon gebaut?+

Je nach steuerlicher Situation wählbar: Entweder Sie erwerben einen Anteil (Wechselrichter-Einheit) an einer bereits errichteten, am Netz laufenden Freiflächenanlage – dann fließt sofort Cashflow. Oder Sie beteiligen sich an einer noch nicht in Betrieb genommenen Anlage – das ermöglicht den vollen IAB-Abzug (bis zu 50 %) bereits im Investitionsjahr. In beiden Fällen: kein eigenes Bau-, Genehmigungs- oder Standortrisiko.

Wie funktionieren IAB und Sonder-AfA konkret?+

Über den IAB können bis zu 50 % der geplanten Investition schon vor der Anschaffung gewinnmindernd angesetzt werden – auch rückwirkend. Im Jahr der Anschaffung kommen zusätzlich 40 % Sonder-AfA hinzu. So sind bis zu 70 % der Investition vorab abzugsfähig.

Was ist die laufende Rendite?+

Nach laufenden Kosten (vor Finanzierung/Steuer) ca. 7 % p. a. – Prognose auf Basis PPA-Erlösen. Zusätzlich fallen die Steuervorteile aus IAB/Sonder-AfA an.

Werde ich damit automatisch Gewerbetreibender?+

Ja. Sie erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) – Gewerbeanmeldung und Fragebogen zur steuerlichen Erfassung sind erforderlich. Wir begleiten Sie durch den Prozess.

Ist das eine Steuer- oder Anlageberatung?+

Nein. Alle Angaben sind beispielhaft und stellen keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Die konkrete Wirkung im Einzelfall ist mit Ihrem Steuerberater zu klären.